Als Besitzer einer Gasheizung sind Sie ab dem 1. Oktober 2022
verpflichtet, innerhalb der nächsten beiden Jahre eine Heizungsprüfung
nach § 2 EnSimiMaV durchführen und sie ggf. optimieren zu lassen.
Grundlage ist die am 16. September 2022 vom Bundesrat verab-
schiedete „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch
mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV). Die Heizungsprüfung
nach § 2 EnSimiMaV ist kostenpflichtig und kann von Schornstein-
feger*innen durchgeführt werden.
Was wird geprüft?
1. Die technischen Betriebsparameter der Anlage: Sind z. B. Sommer-
und Nachtabschaltung aktiviert? Können Heizgrenztemperatur,
Vorlauf- und Warmwassertemperatur abgesenkt werden?
2. Sind Leitungsrohre und Armaturen gedämmt?
3. Verfügt die Anlage über eine effiziente Heizungspumpe?
4. Wurde ggf. ein hydraulischer Abgleich durchgeführt?